Medizinrecht in Mülheim - Claudia Nellessen - Rechtsanwältin Mülheim Ruhr
Claudia und Herbert Nellessen,  Rechtsanwältin & Steuerberater | Mülheim
Medizinrecht Kanzlei Rechtsanwalt & Steuerberater Claudia und Herbert Nellessen, Mülheim

Behandlungsfehler – Was tun?

In Fällen von Behandlungsfehlern vertreten wir Sie und Ihre Interessen deutschlandweit.

Grundsätzlich wird Ihr Arzt alles tun, um Ihnen keinen Schaden zuzufügen.
Haben Sie den Verdacht, dass Ihnen durch die Behandlung ein Schaden entstanden ist, so stellt sich für Sie die Frage nach der Überprüfung des Behandlungsfehlers.

Da Sie auf eine fachliche Beurteilung angewiesen sind, es sei denn, die Fehlbehandlung ist eindeutig, empfiehlt sich die Einholung einer fachmedizinischen Stellungnahme oder eines Gutachtens.

Es besteht die Möglichkeit, ein Gutachten durch den medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenkassen zu erhalten, durch einen Privatgutachter (ev. Kostenbeteiligung Ihrer Krankenkasse), über die Schlichtungsstellen/Kommissionen bei der für Sie zuständigen Ärztekammer oder aber durch das zuständige Gericht, bei dem Sie wegen des Behandlungsfehlers Klage einreichen oder einen Antrag auf selbstständiges Beweisverfahren stellen können.

Sie sollten jedoch vorab überlegen, was Sie erreichen wollen, um die Weichen richtig zu stellen.

Die Zivilgerichte sind für Ihren Schadensersatz und Ihr Schmerzensgeld zuständig. Ist Ihr Ziel die Bestrafung des Arztes, so ist Strafantrag bei der zuständigen Polizeibehörde oder der Staatsanwaltschaft zu stellen. Für berufsrechtliche Sanktionen ist die Ärztekammer zuständig.

Über diese Schritte und welche Form des Gutachtens die für Sie richtige ist, sollten Sie sich beraten lassen. Zu beachten ist, dass vor dem Landgericht Anwaltszwang besteht.

Da die Überprüfung eines Behandlungsfehlers dauern kann, empfiehlt es sich, Ihre Behandlungsgeschichte in Tagebuchform niederzulegen. Auch Personen, die Sie begleitet haben, sollten ein sogenanntes Gedächtnisprotokoll anfertigen.

Unerlässlich für Ihr Vorgehen sind die Behandlungsunterlagen Ihres Arztes. Als Patient steht Ihnen die Einsicht in diese Unterlagen zu. Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten eine Erklärung zu verfassen, mit der Sie die Behandler von Ihrer Schweigepflicht gegenüber Ihren Angehörigen nach Ihrem Tod entbinden, da Angehörige häufig Schwierigkeiten haben, nachzuweisen, dass eine Einsicht in die Krankenunterlagen auch noch über den Tod hinaus dem Willen des Patienten entspricht.

Welche Arten von Behandlungsfehlern gibt es? Die häufigste sind Diagnose-, Therapie-, Organisations- und Überwachungsfehler. Hinzu kommt die mangelnde Aufklärung.

Voraussetzung ist, dass gerade diese Behandlungsfehler bei Ihnen einen Gesundheitsschaden hervorgerufen haben.

Welche Schadensarten unterscheiden wir? Unter dem immateriellen Schaden verstehen wir das Schmerzensgeld, das Ihnen Genugtuung und Ausgleich für den erlittenen Gesundheitsschaden verschaffen soll. Unter den materiellen Schaden fallen sämtliche Kosten, die Ihnen durch die Fehlbehandlung entstanden sind, z.B. der Erwerbsschaden, Pflegekosten, Kosten für eine Haushaltshilfe etc.

Wichtig ist, dass Sie mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nicht zu lange warten, da diese der Verjährung unterliegen. Grundsätzlich greift die 3jährige Regelverjährung.

Hiernach kommt es nach dem Gesetzestext für den Beginn der Verjährung darauf an, wann der Geschädigte, d.h. Sie, von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schädigers (in Ihrem Fall des Behandlers) Kenntnis erlangt haben oder hätten erlangen müssen.

Wer übernimmt Ihre Kosten? Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung besitzen, tritt diese, wenn vom Deckungsumfang umfasst, ein. Sollten Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, so besteht die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Ansonsten wird Sie Ihr Anwalt über die Kosten detailliert beraten.

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